SEPA – Wen betrifft es?
Mit Wirkung zum 1. Februar 2014 sind alle Kunden mit grenzüberschreitenden bargeldlosen Überweisungen in andere EU-Länder in EURO-Währung von dieser gesetzlichen Änderung betroffen.
Rechtlicher Hintergrund
SEPA ist eine Initiative der EU zur Schaffung einer einheitlichen Zone für die EURO Währung, zur bargeldlosen Überweisungen für alle elektronischen, internationalen Zahlungen.
Ausführliche Informationen und ein anschauliches Video auf unserer Website:
http://www.business-one-beratung.de/loesungen/rechnungswesen/sepa.html