Die E-Rechnung (elektronische Rechnung – nach genauen Vorgaben strukturierter Datensatz) ist ab dem 27. November 2020 für die Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber verbindlich und wird nur noch als solche akzeptiert.
Wir beschreiben Ihnen die Funktionsweise.
Einreichung der E-Rechnung bei der ZRE
Eingereicht muss die E-Rechnung in elektronischer Form (z. B. PDF) bei der ZRE, der zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes. Dabei sind nur zwei Ausnahmen vorgesehen.
- Aufträge die der Geheimhaltung unterliegen.
- Aufträge bis 1000 € Auftragsvolumen.
Detailierte Informationen beschreiben wir auch auf unserer Seite zum elektronischen Rechnungsverkehr und E-Rechnung.
Ab dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber obligatorisch.
Zum Tragen kommen bei der elektronischen Rechnung zwei Datenformate. An die ZRE kann entweder die auf XML-basierende XRechnung oder die hybride Lösung ZUGFeRD übertragen werden.
Der PDFMailer unterstützt Sie bei der Erstellung von XRechnungen
Alle genauen Details bzgl. ZUGFeRD, Payments, Postbriefe, Pakete und Warenpost erhalten Sie auf unserer Seite zum elektronischen Rechnungsverkehr.